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   KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12 - 141 AR 176/12   

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https://dejure.org/2012,22938
KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12 - 141 AR 176/12 (https://dejure.org/2012,22938)
KG, Entscheidung vom 16.04.2012 - 4 Ws 30/12 - 141 AR 176/12 (https://dejure.org/2012,22938)
KG, Entscheidung vom 16. April 2012 - 4 Ws 30/12 - 141 AR 176/12 (https://dejure.org/2012,22938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 207 Abs 1 StPO, § 24 Abs 1 Nr 3 GVG
    Strafverfahren: Zuständigkeit des Landgerichts wegen besonderen Umfangs der Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines besonderen Umfangs des Verfahrens i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG bei Vernehmung einer großen Anzahl von Zeugen oder bei Voraussehbarkeit einer längeren Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3
    Anklage zur Strafkammer wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12
    Kosten, die durch die Einlegung eines Rechtsmittels entstehen, mit dem lediglich der gesetzesmäßige Zustand hergestellt werden soll, fallen der Landeskasse zur Last (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62 - = BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. September 1999 - 1 Ws 701/99 - = NStZ-RR 2000, 223 und vom 4. September 1997 - 1 Ws 694/97 - = NStZ-RR 1998, 159; Meyer-Goßner, a.a.O., § 473 Rdn. 17).
  • KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11

    Pflichtverteidigerbestellung: Versagung aus wichtigem Grund gegen den Willen des

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12
    Hinsichtlich der Einzelheiten der Verstöße des Angeklagten gegen die strafprozessualen Regelungen nimmt er auf seinen Beschluss vom 9. Februar 2011 - 4 Ws 16/11 - und die Ausführungen des Landgerichts in dessen rechtskräftigem Urteil vom 16. Februar 2011 (Bl. 31 ff. d.A., insbes. UA S. 96-99) Bezug.
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12
    Ein Fall, in dem der Eröffnungsbeschluss der Nachprüfung in vollem Umfang unterliegen könnte, weil der Sachverhalt von dem entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht anders als in der Anklageschrift beurteilt wurde und diese Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 31. Juli 2009 - 4 Ws 83/09 - und vom 27. September 2004 - 5 Ws 255/04 - = NStZ-RR 2005, 26), liegt nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 701/99

    Kosten des Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12
    Kosten, die durch die Einlegung eines Rechtsmittels entstehen, mit dem lediglich der gesetzesmäßige Zustand hergestellt werden soll, fallen der Landeskasse zur Last (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62 - = BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. September 1999 - 1 Ws 701/99 - = NStZ-RR 2000, 223 und vom 4. September 1997 - 1 Ws 694/97 - = NStZ-RR 1998, 159; Meyer-Goßner, a.a.O., § 473 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.1997 - 1 Ws 694/97
    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12
    Kosten, die durch die Einlegung eines Rechtsmittels entstehen, mit dem lediglich der gesetzesmäßige Zustand hergestellt werden soll, fallen der Landeskasse zur Last (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62 - = BGHSt 18, 268; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. September 1999 - 1 Ws 701/99 - = NStZ-RR 2000, 223 und vom 4. September 1997 - 1 Ws 694/97 - = NStZ-RR 1998, 159; Meyer-Goßner, a.a.O., § 473 Rdn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2000 - 2 Ws 304/99

    Begriff der besonderen Bedeutung

    Auszug aus KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12
    Dies widerspräche der vom Gesetzgeber gewollten Funktion dieser auf die Abarbeitung einer Vielzahl überschaubarer Verfahren angelegten Spruchkörper (vgl. KG, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 2 Ws 304/99 - = NStZ-RR 2001, 144).
  • KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14

    Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach

    aa) Der hinreichende Tatverdacht (§ 203 StPO) ist vom Senat nicht zu überprüfen; denn die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihrem Rechtsmittel nicht gegen die (unanfechtbare) Entscheidung über die Zulassung der Anklage, sondern gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendschöffengericht und dem Schöffengericht und greift damit lediglich die Bezeichnung des Gerichts an, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll (§ 207 Abs. 1 StPO; vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 2012 - 4 Ws 30/12 -).

    Eine Konstellation, in der das über die Eröffnung entscheidende Gericht den Sachverhalt tatsächlich oder rechtlich in einer für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit relevanten Weise abweichend von der Anklageschrift gewürdigt hat und dies ausnahmsweise die Prüfung des hinreichenden Tatverdachts erforderlich macht (dazu vgl. KG NStZ-RR 2005, 26; Senat OLGSt StPO § 210 Nr. 4 und Beschlüsse vom 16. April 2012 - 4 Ws 30/12 - und 31. Juli 2009 - 4 Ws 83/09 -), ist nicht gegeben.

    Für die Anordnung, die Hauptverhandlung vor einer anderen großen Strafkammer stattfinden zu lassen (§ 210 Abs. 3 Satz 1 StPO), besteht mangels besonderer Sachgründe (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 2012 - 4 Ws 30/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 210 Rdn. 10 m.w.N.) kein Anlass.

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